Das Guthabenkonto – der erste Schritt aus der Schuldenfalle
Ein Guthabenkonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, welches eine Kreditierung ausschließt. Es ist für Schuldner und Minderjährige gedacht. Vereinzelt wird es von Personen genutzt, die bei der Kontoeröffnung der Übermittlung ihrer Daten an die SCHUFA widersprechen.
Verschuldeten Personen wurde von Banken aus wirtschaftlichen Gründen oft ein Girokonto verweigert. Mit dieser Möglichkeit wird gewährleistet, dass Menschen trotz Überschuldung ihre lebensnotwendigen Ausgaben bestreiten beziehungsweise ihre Schulden zurückführen können. Damit wird der Verschuldete gezwungen, seine Einnahmen und Ausgaben genau zu kennen, zu planen und einzuhalten.
Wer darf das Guthabenkonto nutzen?
Jedermann. Ein solches Girokonto wurde insbesondere für Personen mit schlechter Bonität, Insolvenzverfahren, negativem SCHUFA-Eintrag oder für Jugendliche ohne monatlichen Gehaltseingang konzipiert.
Wo kann man ein Guthabenkonto eröffnen?
Bei allen Banken oder Sparkassen, die Kreditinstitute sind dazu verpflichtet. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die Führung eines Guthabenkontos darf wegen Unzumutbarkeit abgelehnt werden. Der Kunde kann es über den Ombudsmann einfordern oder gerichtlich einklagen, in vielen Bundesländern sind Sparkassen rechtlich dazu gezwungen.
Wie erfolgen Eröffnung und Kontoführung?
Es bedarf neben den Kontoeröffnungsunterlagen eines separat unterzeichneten Vertrages. Jedes Girokonto kann in ein Guthabenkonto umgewandelt werden.
Der Kontoinhaber erhält keinen Dispositions- oder Überziehungskredit. Eine Kartennutzung ist möglich, sowohl für Kontoauszugsdrucker als auch für Geldautomaten. Die Banken geben Karten aus, mit denen das Konto nicht überzogen werden kann, teilweise auch Kreditkarten. Die Nutzung des Online-Bankings wird unterschiedlich gehandhabt. Auf dem Konto werden alle Eingänge verbucht; Lastschriften, Überweisungen oder Daueraufträge nur dann, wenn für den gesamten Betrag Kontodeckung vorhanden ist. Bei jeder Überziehung erfolgt sofort eine Rückverrechnung.
Worauf muss man achten?
Ein Guthabenkonto ist nicht vor Pfändungen der Gläubiger geschützt, dazu bedarf es eines Pfändungsschutzkontos. Man sollte sich vorher über Kündigungsmöglichkeiten seitens der Bank und den Leistungsumfang des Kontos informieren. Ebenso ratsam ist es, die Gebühren zu vergleichen: Kontoführungsgebühren sowie Zusatzgebühren beim Geldabheben, für Rücklastschriften und Rück-Überweisungen.